![]() Hierin enthalten: II. Wo ein Richter einzusetzen sei, wo ein Schulze und wo eine andere Person der Rechtsprechung III. Wer das ehrwürdige Amt besetze V. Über was Recht gesprochen werden darf VI. Über die Strafen und deren Schwere VII. Über die Arten der Verteidigung und der Anklage VIII. Über die Aussagen von Zeugen und einbringen von Beweismaterial IX. Einzusetzende Ämter vor und bei der Verhandlung, der Urteilsfindung und der Urteilsvollstreckung XI. Miteinbezugnahme von Magiern der Hellsicht in die Rechtssprechung XII. Ungültigkeit von Beweismitteln und Aussagen XIII. Bestrafung von Zeugen bei Falschaussage
Zuletzt erweitert und beschlossen im Jahre 5 nach dem Fluch. Als gut befunden durch den Fürstenrat zu Baliohazard. |