Allgemeines

Rechte der Stadtwache

Rangfolge der Stadtwache

Beförderung

Aufgaben und Einsatzbereiche

Streife

Sonstige Ämter

Besoldungsplan

 

1. Allgemeines

Die Dienstvorschrift gilt im vollem Umfang verbindlich für die Stadtwache. Ausnahmen sind die unten neu aufgeführten Punkte, die nur für die Stadtwache gelten.

Die Stadtwache untersteht dem jeweiligen Stadtherrn und dem ansässigen Gericht.

 

Grunddienst

Ein jeder talandorer Bürger hat einen Grunddienst für Talandor zu verrichten. Dieser dauert 13 Mondläufe und wird in der jeweiligen Kaserne einer Stadtwache in der Nähe verrichtet.
Zweck des Grunddienstes ist es, jedem talandorer Bürger das Gesetz nahe zu bringen.

 

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2. Rechte der Stadtwache

Die Stadtwache hat das Recht eine Verdächtige Person solange festzuhalten, bis
- ihre Unschuld festgestellt wurde oder
- sie vor Gericht gestellt werden kann.
Die Stadtwache hat das Recht Privatbesitz zu betreten, wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Wer der Stadtwache den Eintritt verweigert begeht nach § 18 "Strafvereitelung" des TGB eine Straftat.
Die Stadtwache hat das Recht in Notfällen von der Waffe Gebrauch zu machen. Dies darf nur dem jeweiligen Fall angepaßt geschehen.

 

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3. Rangfolge der Stadtwache

Mannschaft
Rekrut der Wache
Gefreiter der Wache
Obergefreiter der Wache

Unteroffizier
Korporal der Wache
Weibel der Wache

Offizier
Hauptmann der Wache

 

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4. Beförderung

Mannschaftsdienstgrad

Rekrut
Nach dreizehn Mondläufen Dienstzeit, in denen kein Urlaub genehmigt werden darf, automatische Beförderung zum Gefreiten.
Ausgenommen sind Grunddienstleistende.

Gefreiter
Nach dreizehn Mondläufen Rekrutenzeit und dreijähriger Ausbildung Aufstieg zum Obergefreiten.

Obergefreiter
Können nach mindestens fünfjähriger Dienstzeit vom Kommandeur auf Vorschlag eines Hauptmanns zum Feldwebel erhoben werden.


Unteroffiziersdienstgrade

Korporal
Können nach insgesamt fünfzehnjähriger Dienstzeit zum Weibel erhoben werden.

Weibel
Ein neuer Kommandeur wird im Normalfall immer vom alten Kommandeur aus ihren Reihen gewählt.


Offizier

Kommandeur
Keine Beförderung vorgesehen.

 

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5. Aufgaben und Einsatzbereiche

Mannschaftsdienstgrad

Rekrut
Unterstützen der Vorgesetzten in den von ihnen eingeteilten Bereichen.

Gefreiter
Unterstützen der Vorgesetzten in den von ihnen eingeteilten Bereichen.

Obergefreiter
Meist Stallaufsicht, Küchenleitung oder Schreiber.


Unteroffizier

Korporal
Ausbildung der Rekruten und (Ober)Gefreiten.

Weibel
Überwachen des Drills und Aufsicht über Versorgung und Kleiderkammer.
Können auch als Stellvertreter eines Kommandeurs eingesetzt werden.


Offizier

Kommandeur
Hat die Aufsicht über eine Kaserne. Ihm unterliegt die Einteilung der Streifengänge und die Beförderungen.

 

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6. Streife

Sinn und Zweck der Streife

Die Streife hat für die Sicherheit im Einsatzgebiet sorge zu tragen. Bei Gesetzverstöße, Bränden oder ähnlichen Vorfällen hat die Streife einzugreifen und die Ordnung wieder herzustellen.


Aufteilung der Streife

Tagesstreife
2 Gefreite oder Rekruten unter der Führung eines Obergefreiten.

Nachtstreife
2 Gefreite oder Rekruten und ein Obergefreiter unter der Führung eines Korporal.

Bei besonderen Vorfällen können auch mehr Mannschaften unter der Führung eines Weibel eingesetzt werden, dies bedarf aber der Genehmigung des Kommandeurs.

 

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7. Sonstige Ämter

Allgemeines
Die sonstigen Ämter sind Büttel, Nachtwächter und Schultheiß. Diese Ämter können ehrenhaften Bürgern Talandors übertragen werden, die dann die Stadtwache unterstützen oder in Gebieten in denen keine Stadtwache stationiert ist, deren Aufgabe übernehmen.
Diese Ämter haben die gleichen Rechte wie die Stadtwache unterstehen aber der Talandorer Gerichtbarkeit.


Aufgaben und Einsatzbereiche

Nachtwächter
Nachtwächter verrichten nächtliche Streifen- und Wachdienste in den Städten, wobei sie auf Feuer, Einbrüche und andere Vorkommnisse achten, nötigenfalls Alarm geben, und die Stunden ausrufen. Der Dienst der städtischen Nachtwächter wird mit dem der Stadtwachen eng koordiniert. Daneben kann ein Nachtwächter auch für Privatleute arbeiten, um Warenlager, Gastwirtschaften, Geschäftsleute, Privathäuser usw. nachts zu bewachen.

Büttel
Von Grundherrn eingesetzter Amtsträger. Er dient auch gleichzeitig als Verwalter auf den Ländereien des Herrn und sammelte die Abgaben ein.

Schultheiß
Auch Schulze genannt. Ein Schultheiß gehört dem Stand der Bauern an und wird auch von ihnen selbst gewählt. Ersetzt oft den Büttel und überwacht die Arbeit der Bauern, sammelt die Steuern für den Grundherrn ein.

 

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8. Rangabzeichen

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9. Besoldungsplan

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