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Die Dienstvorschrift gilt im vollem Umfang verbindlich für
die Stadtwache. Ausnahmen sind die unten neu aufgeführten Punkte,
die nur für die Stadtwache gelten.
Die Stadtwache untersteht dem jeweiligen Stadtherrn und dem ansässigen
Gericht.
Grunddienst
Ein jeder talandorer Bürger hat einen Grunddienst für Talandor
zu verrichten. Dieser dauert 13 Mondläufe und wird in der jeweiligen
Kaserne einer Stadtwache in der Nähe verrichtet.
Zweck des Grunddienstes ist es, jedem talandorer Bürger das Gesetz
nahe zu bringen.
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2. Rechte der
Stadtwache
Die Stadtwache hat das Recht eine Verdächtige Person
solange festzuhalten, bis
- ihre Unschuld festgestellt wurde oder
- sie vor Gericht gestellt werden kann.
Die Stadtwache hat das Recht Privatbesitz zu betreten, wenn ein Verdacht
auf eine Straftat vorliegt. Wer der Stadtwache den Eintritt verweigert
begeht nach § 18 "Strafvereitelung" des TGB eine Straftat.
Die Stadtwache hat das Recht in Notfällen von der Waffe Gebrauch
zu machen. Dies darf nur dem jeweiligen Fall angepaßt geschehen.
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3. Rangfolge
der Stadtwache
Mannschaft
Rekrut der Wache
Gefreiter der Wache
Obergefreiter der Wache
Unteroffizier
Korporal der Wache
Weibel der Wache
Offizier
Hauptmann der Wache
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4.
Beförderung
Mannschaftsdienstgrad
Rekrut
Nach dreizehn Mondläufen Dienstzeit, in denen kein Urlaub genehmigt
werden darf, automatische Beförderung zum Gefreiten.
Ausgenommen sind Grunddienstleistende.
Gefreiter
Nach dreizehn Mondläufen Rekrutenzeit und dreijähriger Ausbildung
Aufstieg zum Obergefreiten.
Obergefreiter
Können nach mindestens fünfjähriger Dienstzeit vom Kommandeur
auf Vorschlag eines Hauptmanns zum Feldwebel erhoben werden.
Unteroffiziersdienstgrade
Korporal
Können nach insgesamt fünfzehnjähriger Dienstzeit zum Weibel
erhoben werden.
Weibel
Ein neuer Kommandeur wird im Normalfall immer vom alten Kommandeur aus
ihren Reihen gewählt.
Offizier
Kommandeur
Keine Beförderung vorgesehen.
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5. Aufgaben
und Einsatzbereiche
Mannschaftsdienstgrad
Rekrut
Unterstützen der Vorgesetzten in den von ihnen eingeteilten Bereichen.
Gefreiter
Unterstützen der Vorgesetzten in den von ihnen eingeteilten Bereichen.
Obergefreiter
Meist Stallaufsicht, Küchenleitung oder Schreiber.
Unteroffizier
Korporal
Ausbildung der Rekruten und (Ober)Gefreiten.
Weibel
Überwachen des Drills und Aufsicht über Versorgung und Kleiderkammer.
Können auch als Stellvertreter eines Kommandeurs eingesetzt werden.
Offizier
Kommandeur
Hat die Aufsicht über eine Kaserne. Ihm unterliegt die Einteilung
der Streifengänge und die Beförderungen.
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6. Streife
Sinn und Zweck der Streife
Die Streife hat für die Sicherheit im Einsatzgebiet sorge zu tragen.
Bei Gesetzverstöße, Bränden oder ähnlichen Vorfällen
hat die Streife einzugreifen und die Ordnung wieder herzustellen.
Aufteilung der Streife
Tagesstreife
2 Gefreite oder Rekruten unter der Führung eines Obergefreiten.
Nachtstreife
2 Gefreite oder Rekruten und ein Obergefreiter unter der Führung
eines Korporal.
Bei besonderen Vorfällen können auch mehr Mannschaften unter
der Führung eines Weibel eingesetzt werden, dies bedarf aber der
Genehmigung des Kommandeurs.
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7. Sonstige Ämter
Allgemeines
Die sonstigen Ämter sind Büttel, Nachtwächter und Schultheiß.
Diese Ämter können ehrenhaften Bürgern Talandors übertragen
werden, die dann die Stadtwache unterstützen oder in Gebieten in
denen keine Stadtwache stationiert ist, deren Aufgabe übernehmen.
Diese Ämter haben die gleichen Rechte wie die Stadtwache unterstehen
aber der Talandorer Gerichtbarkeit.
Aufgaben und Einsatzbereiche
Nachtwächter
Nachtwächter verrichten nächtliche Streifen- und Wachdienste
in den Städten, wobei sie auf Feuer, Einbrüche und andere Vorkommnisse
achten, nötigenfalls Alarm geben, und die Stunden ausrufen. Der Dienst
der städtischen Nachtwächter wird mit dem der Stadtwachen eng
koordiniert. Daneben kann ein Nachtwächter auch für Privatleute
arbeiten, um Warenlager, Gastwirtschaften, Geschäftsleute, Privathäuser
usw. nachts zu bewachen.
Büttel
Von Grundherrn eingesetzter Amtsträger. Er dient auch gleichzeitig
als Verwalter auf den Ländereien des Herrn und sammelte die Abgaben
ein.
Schultheiß
Auch Schulze genannt. Ein Schultheiß gehört dem Stand der Bauern
an und wird auch von ihnen selbst gewählt. Ersetzt oft den Büttel
und überwacht die Arbeit der Bauern, sammelt die Steuern für
den Grundherrn ein.
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8. Rangabzeichen
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9. Besoldungsplan
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