Rechte

Pflichten

1. Die Rechte

1. Jeder Soldat hat das Recht auf eine Besoldung, die seinem Rang und seiner Tätigkeit entsprechen. Die Besoldung erfolgt nach dem Soldplan der Armee.

2. Jeder Soldat im stehenden Heer hat in Friedenszeiten das Recht auf eine Unterkunft in einem festen Gebäude.
2.1 Dies gilt nicht während eines Manövers.
2.2. Für die Unterbringung hat der Quartiermeister der jeweiligen Einheit Sorge zu tragen.

3. Jeder Soldat hat das Recht auf angemessene Ausrüstung. Dazu zählen eine Waffe, ein Wappenrock und seiner Tätigkeit im Heer angemessene Arbeitsgeräte.
3.1 Für repräsentative Sonderausstattungen haben Offiziere selbst Sorge zu tragen.

4. Jeder Soldat im stehenden Heer hat das Recht in Friedenszeiten zwei Mahlzeiten am Tag zu erhalten.
4.1. Für die Art der Mahlzeiten ist der Koch der jeweiligen Einheit zuständig.

5. Jeder Soldat hat das Recht seinem Stand und Rang gemäß angeredet zu werden, wobei immer zuerst der Stand, dann der Rang genannt wird.
5.1. Abweichende Regelungen innerhalb der einzelnen Einheiten sind zulässig.

 

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2 Die Pflichten

1. Jeder Soldat hat die Pflicht seinem Lande Talandor treu zu dienen.

2. Jeder Soldat hat die Pflicht diese Dienstvorschrift nach bestem Können zu befolgen.

3. Jeder Soldat hat die Pflicht seinem Vorgesetzten zu gehorchen und alle ihm erteilten Befehle zu befolgen.

4. Jeder Soldat hat die Pflicht tapfer zu kämpfen und bis zum letzten auszuhalten.

5. Jeder Soldat hat die Pflicht das Land Talandor und dessen Bewohner und im Besonderen die Königin nach besten Kräften zu beschützen und, falls es nötig ist, sein Leben zu geben.

6. Jeder Soldat ist verpflichtet sich an die Rechte und Gesetze des Landes Talandor, die im TGB verankert sind, zu halten.

7. Jeder Soldat hat die Pflicht sich ordentlich zu verhalten, um so sein Land, seiner Königin und das Militär vor Schande zu bewahren.

8. Jeder Soldat hat die Pflicht sich gegenüber Damen und dem Adel gebührend zu verhalten.

9. Jeder Soldat hat die Pflicht seine Ausrüstung pfleglich zu behandeln und diese nach seinem Ausscheiden aus der Armee unverzüglich zurück zu geben.




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