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1. Das Kriegsgericht setzt sich wie folgt zusammen: 2. Das Kriegsgericht muß aus Personen bestehen, die keine Verbindung zu dem behandelnden Verfahren haben. Dies hat jeder mit Eidschwur zu bestätigen. Besteht bei einer Person der dringende Verdacht einer Verbindung zum Fall, so ist diese aus dem Kriegsgericht zu entlassen und durch eine andere Person gleichen Ranges zu ersetzen. Die aus dem Kriegsgericht entlassene Person wird zu einem späteren Zeitpunkt des Meineides angeklagt.
1. Grundlage für das Kriegsgericht ist das geltende Recht des Landes Talandors und diese Dienstvorschrift 2. Das Kriegsgericht wird einberufen, wenn sich eine dem talandorer Militär unterstellte Person gegen das geltende Recht des Landes Talandor oder gegen Regelungen dieser Dienstvorschrift verstößt 3. Verbrechen, die durch Armeeangehörige begangen wurden, sind durch ein Kriegsgericht zu verhandeln 4. Der Angeklagte ist unter keinen Umständen einem anderen Gericht zu übergeben 5. Die Strafen basieren auf den geltenden Gesetzen Talandors, können aber durch den Richter, im Sinne dieser Dienstvorschrift, abgewandelt werden.
1. Die Vergehen werden durch das geltende Recht des Landes Talandor beschrieben 2. Vergehen sind ferner Verstöße gegen diese Dienstvorschrift 3. Vergehen die Schaden an Personen zur Folge haben sind mit verschärfter Bestrafung zu ahnden
1. Die Strafe für ein Vergehen ist entsprechend dem geltenden Recht Talandors zu verhängen 2. Der Richter kann diese Strafe nach eigenem Ermessen abändern wobei die abgeänderte Strafe nicht milder ausfallen darf 3. Bei Verstößen gegen diese Dienstvorschrift ist die Strafe nach Ermessen des Richters festzulegen 4. Dies gilt jedoch nicht für Verstöße die eine verschärfte Bestrafung vorsehen 5. Im Falle eines Verstoßes, der eine verschärfte Bestrafung
nach sich zieht, sind je nach Schwere folgende Strafen zu verhängen: 6. Weitere mögliche Formen der Bestrafung sind Degradierung und Aberkennung von erworbenen Auszeichnungen
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