Der Befehl

Der Vorgesetzte

Der Normaldienst

Der Formaldienst

Während des Wachdienstes

1. Der Befehl

1. Ein Befehl ist immer verständlich und eindeutig zu erteilen.

2. Ein Befehl ist von dem Soldaten, der ihn erhalten hat, immer zu befolgen.

3. Befehle können nur von Vorgesetzten gegeben werden.

3. Befehle, die von Vorgesetzten aus der eigenen Einheit gegeben wurden haben den Vorrang gegenüber Befehlen, die von ranghöheren Mitgliedern anderer Einheiten gegeben werden.

4. Kein Soldat darf Befehle befolgen, die ihm nicht von einem Angehörigen der Armee Talandors gegeben wurden, außer er hat den Befehl dafür von einem seiner vorgesetzten Offiziere erhalten.

5. Ein Befehl darf nicht gegen Talandor, die Gesetze Talandors oder gegen die Königin gerichtet sein.

 

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2. Der Vorgesetzte

1. Vorgesetzte sind Offiziere gegenüber den Unteroffizieren und die Unteroffiziere gegenüber den Mannschaften.

2. Das Vorgesetztenverhältnis geht aus der Auflistung der Ränge hervor. Der höhere Rang ist in der Regel der Vorgesetzte.

3. Ein Soldat kann einem anderen gleichen Ranges vorgesetzt sein, wenn er durch einen besonderen Befehl oder eine besondere Lage dazu ermächtigt wird.

4. Jeder Vorgesetzte ist für seine Männer, das ihm zur Verfügung gestellte Material und Waffen und seine Befehle verantwortlich.

5. Ein Vorgesetzter ist zu schützen.

6. Ist kein Offizier oder Unteroffizier mehr in der Lage Befehle zu erteilen, so übernimmt der Dienstälteste Mannschaftsdienstgrad die Befehlsgewalt, bis eine Einheit mit einem höheren Vorgesetzten erreicht wird.

7. Vorgesetzte dürfen keine Befehle geben, die sich gegen Talandor, die Gesetze Talandors oder die Königin richten.

8. Vorgesetzte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kampfkraft ihrer Einheit bestmöglich erhalten bleibt.

9. Vorgesetzte sind dazu verpflichtet für die Einhaltung der Rechte des Soldaten zu sorgen, wozu sie alle ihnen dafür notwendig scheinenden Mittel ergreifen dürfen, solange diese nicht gegen die Gesetze Talandors verstoßen.

 

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3. Der Normaldienst

1. Der Normaldienst umfasst all das, was den täglichen Dienst des Soldaten ausmacht.

2. Der Tagesablaufplan ist von den jeweiligen Einheiten selbst und den Umständen angepasst zu gestalten.

3. Während des Normaldienstes ist jeder Soldat verpflichtet seine Uniform zu tragen.

4. Während des Normaldienstes gelten alle, in dieser Dienstvorschrift aufgeführten, Richtlinien.

 

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4. Der Formaldienst

1. Die Soldaten versehen Formaldienst, bei offiziellen, das Land Talandor betreffenden, Anlässen.

2. Während des Formaldienstes gelten folgende Abweichungen von den anderen Dienstformen:
2.1. Jeder Soldat ist verpflichtet seine Uniform und Ausrüstung in saubersten und besten Zustand zu halten. Offiziere und Unteroffiziere haben ihre repräsentativen Uniformen zu tragen.
2.2. Jeder Soldat ist verpflichtet sämtliche erworbenen Auszeichnungen zu tragen.
2.3. Während dem Formaldienst herrschen verschärfter Wachdienst und erhöhte Wachbereitschaft.
2.4. Würdenträger des eigenen oder fremder Länder sind mit dem ihnen gebührenden Respekt zu behandeln.
2.5. Während des Formaldienstes muß eine Ehrenwache für die Fahne der jeweiligen Einheit abgestellt werden.
2.6. Jeder Soldat, der gegen diese Regelungen verstößt, wird vor ein Kriegsgericht gestellt und erhält eine verschärfte Bestrafung.

 

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5. Während des Wachdienstes

1. Jeder Soldat ist verpflichtet Wachdienst zu leisten.
1.1. Offiziere, die den Rang eines Hauptmanns erreicht haben oder einen höheren Rang inne haben, sind vom Wachdienst befreit.

2. Für den Wachdienst sind von den jeweiligen Einheiten Wachdienstpläne zu erstellen.
2.1. Diese müssen folgende Punkte beinhalten:
- Dauer des Wachdienstes
- Bestimmung eines wachhabenden Offiziers
- Bestimmung eines wachhabenden Unteroffiziers

3. Der wachhabende Offizier hat sich während der Wache im Wachgebäude aufzuhalten.

4. Der wachhabende Unteroffizier hat in regelmäßigen Abständen die Wachen zu kontrollieren.

5. Wachhabenden Soldaten ist es verboten während der Wache zu sprechen, außer sie werden dazu aufgefordert einen Lagebericht zu geben.

6. Wachhabende Soldaten dürfen während des Wachdienstes ihren Posten nicht verlassen.

7. Wachhabende Soldaten sind dazu aufgefordert jede Auffälligkeit dem wachhabenden Offizier oder Unteroffizier zu melden.

8. Sollte sich eine Person dem Wachposten nähern, so ist diese durch Anrufen dazu aufzufordern sich zu erkennen zu geben.

9. Bei Bedarf kann von dem kommandierenden Offizier der jeweiligen Einheit eine Parole zum Passieren des Wachposten ausgegeben werden. Diese Parole ist allen Soldaten der betreffenden Einheit mitzuteilen.

10. Bei Nichtnennung der Parole und bei Verweigerung des Sich zuerkennen Gebens ist die Wache verpflichtet dies als einen Angriff auf die jeweilige Einheit zu werten, wodurch sie verpflichtet wird alle notwendigen Maßnahmen zur Verteidigung zu ergreifen.

11. Sollte eine Person, die die Parole nicht nannte oder sich nicht zu erkennen gab, gefaßt werden so ist sie dem wachhabenden Offizier vorzuführen und in Haft zu nehmen.

12. Während dem Formaldienst gelten folgende verschärfte Wachvorschriften:
- Die Wachen sind mindestens zu verdoppeln.
- Die Zahl der wachhabenden Offiziere und Unteroffiziere ist ebenfalls
zu verdoppeln.

13. Die Ehrenwache für die Fahne darf nicht aus Soldaten, die am Wachdienst teilnehmen, bestehen.

14. Während des Formaldienstes ist eine Wachbereitschaft einzurichten, welche im Wachgebäude in Reserve gehalten wird, um im Falle eines Angriffes sofort eingreifen zu können.

15. Sollte ein Soldat gegen die Wachvorschriften verstoßen, so ist er vor ein Kriegsgericht zu stellen.

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