1. Sollte sich ein Armeeangehöriger im Laufe seines Militärdienstes besonders hervortun, so ist dies durch eine Auszeichnung oder Belobigung zu würdigen

2. Die Form der Würdigung wird durch den jeweils vorgesetzten Offizier vorgeschlagen

3. Die Form der Würdigung ist dem Verdienst angemessen zu wählen

4. Die Entscheidung über die Würdigung trifft der König oder seine militärischen Berater

5. Sollte die Würdigung anerkannt werden, so ist sie von dem Offizier vorzunehmen, der diese vorschlug

6. In besonderen Fällen werden die Auszeichnungen vom König selbst vorgenommen

7. Die Auszeichnungen sind aus dem Katalog der Auszeichnungen des Landes Talandor zu entnehmen

8. Auszeichnungen und Belobigungen können im Zuge der Bestrafung durch ein Kriegsgericht wieder aberkannt werden

 

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